Gasprüfung G607: Frist, Ablauf und was beim Camper geprüft wird
Seit § 60 StVZO ist die regelmäßige Prüfung der Flüssiggasanlage klar geregelt. Hier erklären wir verständlich, wann geprüft wird und was dazugehört.

Die Flüssiggasanlage versorgt in vielen Wohnmobilen und Wohnwagen Heizung, Kocher, Warmwasser oder Kühlschrank. Weil sich Leitungen, Schläuche und Bauteile während der Nutzung verändern oder altern können, ist eine regelmäßige Prüfung ein wichtiger Sicherheitsbaustein.
Die Prüfpflicht ist inzwischen ausdrücklich in § 60 StVZO geregelt. Für die typischen Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen gilt dabei das DVGW-Arbeitsblatt G 607 als technische Grundlage.
Wie oft muss die Gasanlage geprüft werden?
Nach § 60 StVZO ist die Flüssiggasanlage vor der ersten Inbetriebnahme, vor der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen und anschließend wiederkehrend im Abstand von 24 Monaten zur vorherigen Prüfung prüfen zu lassen.
Die Frist endet mit Ablauf des 24. Monats. Es lohnt sich deshalb, den Prüftermin nicht erst unmittelbar vor einer Reise oder Hauptsaison zu organisieren.
Welche Fahrzeuge betrifft die Prüfung?
Die Regelung betrifft die in § 60 StVZO beschriebenen Flüssiggasanlagen in den entsprechenden Fahrzeugen, wenn das Gas nicht zum Fahrzeugantrieb dient. In der Praxis betrifft das insbesondere viele Wohnmobile und Wohnwagen mit fest installierten Gasgeräten.
Was wird bei einer G607-Prüfung kontrolliert?
Eine Gasprüfung ist mehr als ein Blick auf die Gasflasche. Je nach Anlage gehören unter anderem Sichtprüfung, Dichtheitsprüfung und Funktionskontrollen dazu. Geprüft werden relevante Leitungen, Anschlüsse, Regler- und Schlauchsysteme sowie die sichere Installation und Funktion der angeschlossenen Gasgeräte.
Auch Verbrennungsluftzufuhr und Abgasführung spielen eine wichtige Rolle. Das Ziel ist, sicherzustellen, dass die Anlage insgesamt ordnungsgemäß betrieben werden kann.
Was passiert bei Umbauten?
Wer Teile der Gasanlage verändert, Geräte tauscht oder prüfpflichtige Änderungen durchführen lässt, sollte nicht einfach bis zum nächsten regulären Termin warten. Nach § 60 StVZO ist vor der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen eine Prüfung vorgesehen.
Was sollte vor dem Termin vorbereitet werden?
Die Gasanlage und Geräte sollten zugänglich sein. Bringt vorhandene Prüfdokumente mit und sorgt dafür, dass die für die Prüfung benötigten Komponenten im Fahrzeug vorhanden sind. Wenn euch vorab Defekte, beschädigte Schläuche oder auffällige Gerüche bekannt sind, sprecht das direkt an.
Was, wenn die Prüfung nicht bestanden wird?
Dann wird nicht einfach nur „eine Plakette verweigert“. Entscheidend ist, welche Abweichung festgestellt wurde. Je nach Befund kann eine Reparatur oder der Austausch eines Bauteils erforderlich sein, bevor die Anlage wieder ordnungsgemäß bestätigt werden kann.
Warum die Prüfung nicht nur als Pflichttermin sehen?
Viele Probleme entwickeln sich schleichend. Eine regelmäßige Prüfung schafft einen festen Zeitpunkt, an dem die sicherheitsrelevanten Teile der Anlage systematisch betrachtet werden. Gerade bei saisonal genutzten Freizeitfahrzeugen ist das sinnvoll.
Gasprüfung bei Thabe Freizeitmobile
Wir führen G607-Gasprüfungen in Barsbüttel durch und bieten nach Absprache auch mobile Prüfungen beziehungsweise Sammeltermine an. Unser aktueller Preis für die Gasprüfung in Barsbüttel beträgt 59 € inklusive Prüfbescheinigung und Plakette.
Quellen: § 60 StVZO sowie Informationen des DVGW zur Gasprüfung in Freizeitfahrzeugen. Rechtliche Regelungen können sich ändern; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung.
